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· Nachricht · Buchauszug/Untervertreter

Vertreter darf Erteilung eines Buchauszugs verlangen

| Ein Vertreter handelt weder treuwidrig noch rechtsmissbräuchlich, wenn er von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch macht, einen Buchauszug zu verlangen. Das gilt auch, wenn der Vertreter die Provisionsabrechnungen früher nicht beanstandet hat. Das hat das OLG München klargestellt. |

 

Das OLG hat auch noch drei für die Praxis wichtige Aussagen getroffen:

  • Der Vertreter muss kein besonderes Interesse an der Erteilung des Buchauszugs dartun, weil sich der Anspruch unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.