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23.02.2016 · Fachbeitrag · Provision

Wie sind „Überhangprovisionen“ zu behandeln?

| Ein Leser fragt: Habe ich Anspruch auf „Überhangprovisionen“, also auf Abschlussprovisionen für Geschäft, das ich schon vor Vertragsende vermittelt habe, bei dem der Versicherungsvertrag aber im Zeitpunkt des Vertragsendes noch nicht policiert war? Die Antwort liefert Rechtsanwalt Bernd Schleicher. |