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04.02.2019 · Fachbeitrag · Provisionsanspruch

BGH: Erhöhung in dynamischen LV ist provisionspflichtig

| Vermittelt der Versicherungsvertreter dynamische Lebensversicherungen, bei denen sich die Versicherungssumme nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, gehen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Versicherungsvertrags zurück. Sie sind im Zweifel provisionspflichtig. Das hat der BGH im Fall eines ausgeschiedenen Consultants klargestellt. |