· Fachbeitrag · Provisionsanspruch
Rückzahlungspflicht für „Provisionsgarantie“ kann unzulässige Kündigungserschwernis sein
von Rechtsanwalt Kai-Uwe Recker, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München
| Es kann eine unzulässige Kündigungserschwernis darstellen, wenn der Vertreter im Falle der Vertragsbeendigung verpflichtet ist, erhebliche als „Provisionsgarantie“ bezeichnete Vorschüsse zurückzuzahlen. |
Unzulässige Beschränkung des Kündigungsrechts
Der Versicherer verlangte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vom Vertreter als „Provisionsgarantie“ bezeichnete Vorschüsse und eine Einarbeitungspauschale, insgesamt 21.426,90 Euro, aus einer Standard-Vereinbarung zurück. Diese hatte der Versicherer als allgemeine Geschäftsbedingungen in einer Vielzahl von Fällen verwendet.
Garantiezusage endet bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
Vereinbart war eine monatliche Mindestprovision unter Verrechnung der Provisionseinnahmen. Das Garantiekonto sollte erst nach Ablauf der Garantiezeit abgerechnet werden: Ein angesammelter Überverdienst wird ausbezahlt, einen verbleibenden Unterverdienst muss der Vertreter ausgleichen. Weiter war vereinbart, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Ablauf der Garantiezusage auch die Garantiezusage endet und abgerechnet wird.
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