· Nachricht · Provisionsanspruch
Verjährung von Provisionen noch vor Jahresende 2020 prüfen
| Verjährung ‒ ein wichtiges Thema zum Ende eines Jahres: Nutzen Sie das Jahresende 2020, um zu prüfen, ob offene Provisions- oder Rückzahlungsansprüche verjähren. Ergreifen Sie ggf. Gegenmaßnahmen. |
Die Provisionsansprüche gegen den Versicherer sowie Rückzahlungsansprüche der Versicherer gegen Sie, z. B. bei stornierten Verträgen, unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Umständen, die den Anspruch begründen, und der Person des Schuldners (Versicherer schuldet die Provision) Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten (§ 199 BGB). Kenntnisunabhängig verjähren alle Ansprüche ‒ außer Schadenersatzansprüche ‒ spätestens in zehn Jahren von ihrer Entstehung an (§ 199 Abs. 4 BGB).
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