· Fachbeitrag · Provisionsrückforderungen
Versicherer zieht bei Provisionsrückforderungen vor dem LG Bonn den Kürzeren
von Rechtsanwalt Kai-Uwe Recker, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München
| Bei Provisionsrückforderungen lohnt es sich, sich mit den einzelnen Positionen auseinanderzusetzen. Die wenigsten Versicherer erfüllen die hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an Rückforderungen stellt. Das zeigt auch ein Fall vor dem LG Bonn, in dem es um die zivilprozessualen Spielregeln bei Provisionsrückforderungen ging. |
Streit um Provisionsrückbelastungen nach Vertragsende
Der Versicherungsvertreter war in der Zeit vom 01.03.2015 bis zum 31.05.2016 als selbstständiger Versicherungsvertreter für den Versicherer tätig. Als Vergütung für seine Tätigkeit bezog er vom Versicherer Provisionen gemäß den Allgemeinen Vermittlungsbedingungen. Daneben erhielt er allgemeine Zuschüsse nach der Anlage zu seinem Versicherungsvertretungsvertrag.
Sämtliche Provisionen und sonstige Vergütungen des Vertreters sowie die Gegenforderungen des Versicherers aus dem Vertrag wurden auf einem eigens für den Vertreter eingerichteten allgemeinen Verrechnungskonto verrechnet und miteinander saldiert. Dieses Konto wurde mindestens einmal im Monat abgerechnet.
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