18.11.2014 · IWW-Abrufnummer 143247
Bundesfinanzhof: Beschluss vom 13.06.2014 – X B 248/13
Dieses Quellenmaterial (z. B. Original-Urteil) wurde bereits bei dem Gericht bzw. der Behörde angefordert, es liegt uns aber noch nicht vor.
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