12.12.2016 · IWW-Abrufnummer 190522
Landgericht Düsseldorf: Urteil vom 21.08.2013 – 3 O 249/12
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Landgericht Düsseldorf
3 O 249/12
Anerkenntnisurteil
Tenor:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.882,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Februar 2012 sowie weitere 848,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 8.882,00 Euro
1
Es liegen keine Urteilsgründe vor.
3 O 249/12
Anerkenntnisurteil
Tenor:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.882,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Februar 2012 sowie weitere 848,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 8.882,00 Euro
1
Es liegen keine Urteilsgründe vor.