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06.02.2013 · Fachbeitrag · Altersversorgung

Verlegung des Versicherungsbeginns – Unisex oder Bisex?

| Ein Leser fragt: Ein Arbeitgeber möchte den Beginn einer Entgeltumwandlung, die noch vor dem 21. Dezember 2012 nach dem Bisex-Tarif abgeschlossen wurde, vom 1. Januar 2013 auf den 1. März 2013 verlegen und den Beitrag reduzieren. Laut Versicherer muss ein Neuvertrag nach dem Unisex-Tarif aufgenommen werden. Sehen Sie das auch so? Wir haben Dr. Claudia Veh von der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement, München gefragt. |