09.12.2013 · Fachbeitrag · Anlagevermittlung
Bausparkasse haftet bei falschen Angaben zu Vermittlungskosten
| Anleger haben gegen eine Bausparkasse Anspruch auf Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Kaufs einer vermieteten Eigentumswohnung, wenn ihnen durch die konkret genannten Provisionszahlungen im Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag vorgespiegelt wurde, dass keine zusätzlichen – im Kaufpreis enthaltenen Innenprovisionen – gezahlt würden, und der finanzierenden Bausparkasse diese Täuschung bekannt war. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt. |
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