· Fachbeitrag · Gebäudeversicherung
So ist die strenge Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung auszulegen
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Die strenge Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung zielt auch darauf, das subjektive Risiko des Versicherers zu begrenzen. Der Versicherer soll davor geschützt werden, dass der Versicherungsnehmer (VN) in Versuchung geraten könnte, sich durch Vortäuschen eines Versicherungsfalls Vorteile zu verschaffen. So entschied der BGH. |
Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert
Der VN unterhält eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB) (VGB 2010) zugrunde. Dort heißt es u. a.:
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