· Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Die Reparaturdauer ist nur ein Ausschnitt der Ausfalldauer
| Die schadenrechtlich relevante Ausfalldauer, die für den Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten oder Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung maßgeblich ist, ist nicht auf die reine Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer beschränkt. Die Wartezeit auf das Gutachten und eine kurze Überlegungsfrist sind hinzuzusetzen. Das haben jüngst erst wieder vier Amtsgerichte entschieden. |
Diese vier Amtsgerichte sind:
- AG Biberach (Urteil vom 16.9.2011, Az. 2 C 558/11; Abruf-Nr. 113533)
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