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01.07.2014 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

Diebstahl eines Pkw nach Rückkehr von der Probefahrt

| Wird ein Pkw nach einer mehrtägigen Probefahrt wie vereinbart auf dem Betriebshof des versicherten Kfz-Händlers abgestellt, erlangt dieser erneut Gewahrsam am Fahrzeug, auch wenn kein Mitarbeiter anwesend ist. Kommt das Fahrzeug anschließend abhanden, kann dies ein Diebstahl sein, bei dem der Versicherer zahlen muss, entschied das OLG Naumburg. |