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07.08.2017 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Einmal hinten, einmal vorne – ein Unfall

| Ein WVV-Leser fragt: Ein Versicherungsnehmer (VN) hat bei einem Wendemanöver einen relativ großen Stein überfahren. Erst mit der Stoßstange vorne und dann ein zweites Mal beim Vorbeifahren mit der Fahrerseite. Laut Versicherer/Sachverständiger sind das zwei Schäden. Es muss zwei Mal die Selbstbeteiligung abgezogen werden. Und der VN wird wegen zwei Schäden zwei Mal hochgestuft. Ist das richtig? |