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08.06.2017 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Kein Vollkaskoschutz für Nordschleifenunfall

| Schließen die Versicherungsbedingungen einer Kraftfahrzeugversicherung den Versicherungsschutz für „Touristenfahrten auf offiziellen Rennstecken“ aus, hat ein Versicherungsnehmer (VN), der mit seinem Fahrzeug im Rahmen eines „Freien Fahrens“ auf der Nordschleife des Nürburgrings verunglückt, keinen Leistungsanspruch gegen seinen Vollkaskoversicherer. Das hat das OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Hagen bestätigt. |