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22.01.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Kosten für Reparaturablaufplan erstattungsfähig

| Die Erstellung eines Reparaturablaufplans ist nach Ansicht des AG Leverkusen keine von der Werkstatt kostenlos zu erbringende Nebenleistung zur Reparatur. Denn ein Geschädigter hat kein eigenes Interesse an einem detaillierten Plan, wann im Einzelnen welche Arbeits- und Organisationsschritte vorgenommen werden. Fordert der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer einen solchen Plan bei der Werkstatt an, muss er die Kosten dafür an den Geschädigten erstatten. |