08.01.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Sturmschäden an Fahrzeugen durch umfallende Bäume
| Fällt während eines Sturms ein Baum um und beschädigt dabei ein Fahrzeug, kommt eine Haftung des Baumeigentümers in Betracht. Das gilt jedenfalls dann, wenn bei der jährlichen Baumschau Anhaltspunkte für eine Vorschädigung des Baums nicht ausreichend gewürdigt wurden, entschied das OLG Köln (Urteil vom 11.05.2017, Az. 7 U 29/17, Abruf-Nr. 197489 ). |
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