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13.03.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Unachtsamer Spurwechsel: Keine Mithaftung des Auffahrenden

| Beobachtet ein Fahrer auf der Autobahn den rückwärtigen Verkehr nicht und wechselt aus Unachtsamkeit von der rechten auf die linke Spur, so trifft bei einem Auffahrunfall den auf den Spurwechsler auffahrenden Fahrer keine Mithaftung. Das gilt selbst dann, wenn der Auffahrende die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h „maßvoll“ überschreitet, so das OLG Hamm. |