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· Nachricht · Kfz-Versicherung

Unfall in Waschstraße bei Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor

| Ein Kraftfahrzeug, das ohne eigene Motorkraft auf dem Förderband durch eine automatische Waschanlage gezogen wird, befindet sich nicht „in Betrieb“. Denn bei diesem Vorgang kommt weder die Fortbewegungs- noch die Transportfunktion des Fahrzeugs zum Tragen. Ereignet sich während des automatisierten Wasch- und Transportvorgangs ein Unfall, haftet der Halter daher nicht gemäß § 7 StVG aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Das hat das OLG Koblenz entschieden (Beschlüsse vom 03.07.2019 und vom 05.08.2019, Az. 12 U 57/19 ). |

Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 3 | ID 46169691