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02.11.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Versicherer muss Reparaturablaufplan konkret bestreiten

| Legt der Geschädigte zum Nachweis der Berechtigung einer im Verhältnis zur Prognose verlängerten Reparaturdauer einen Reparaturablaufplan vor, kann der Versicherer nicht pauschal dessen Richtigkeit bestreiten. So entschied das LG Frankenthal. |