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· Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

Vollkaskoversicherung: „Gezogenes Fahrzeug“ ist nach Ansicht des BGH auch ein Anhänger

| Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer (VN) kann erkennen, dass mit dem Begriff „gezogenes Fahrzeug“ auch ein Anhänger gemeint ist. Das hat der Versicherungssenat des BGH entschieden und damit eine wichtige Frage in der Vollkaskoversicherung geklärt. |

 

Problem Unfallschaden oder Betriebsschaden

Das hinter der BGH-Entscheidung stehende Rechtsproblem ist die Abgrenzung eines versicherten Unfalls (Einwirkung von außen) von einem Betriebsschaden (wenn eine Einwirkung von außen fehlt).

 

Die Klausel in den Kaskobedingungen (AKB) schließt eine Kollision „zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug“ vom Schutz der Vollkaskoversicherung aus, soweit keine Einwirkung von außen stattgefunden hat. Das sind die Fälle fehlerhaften Rangierens, aber auch die, bei denen der Anhänger wegen überhöhter Geschwindigkeit ins Schleudern gerät und gegen das Zugfahrzeug stößt. Mangels Einwirkung von außen fehlt es dabei am Unfallbegriff.