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24.02.2017 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Warnpflicht, aber kein Rückgriff auf Vollkasko oder Kredit

| Hat der Geschädigte den eintrittspflichtigen Versicherer darauf aufmerksam gemacht, dass er den Schaden nicht aus eigenen Mitteln vorfinanzieren kann, muss er weder seine Vollkasko in Anspruch nehmen noch einen Kredit aufnehmen, um eine längere Ausfallzeit zu vermeiden. Das hat das LG Stralsund entschieden. |