· Fachbeitrag · Krankenversicherung
VU darf im Notlagentarif mit rückständigen Beiträgen aufrechnen
| Im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung darf der Versicherer mit rückständigen Beiträgen gegen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers (VN) aufrechnen. Mit dieser für den VN ungünstigen Aussage beendete der BGH nun einen Meinungsstreit ( BGH, Urteil vom 05.12.2018, Az. IV ZR 81/18, Abruf-Nr. 206312 ). |
Quelle: ID 45750430