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23.06.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Leasingfirma nicht umfassend über Fahrzeugdiebstahl informiert

| Ein Kunde muss der Leasingfirma nach einem angezeigten Diebstahl des Leasingfahrzeugs Schadenersatz leisten, wenn er es versäumt hat, die Leasingfirma umfassend über den Diebstahl zu unterrichten, und die Leasingfirma deswegen keine Schadensregulierung in der Kaskoversicherung erreichen kann. Das ist das Fazit einer Entscheidung des OLG Hamm. |