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06.09.2013 · Fachbeitrag · Lebensversicherung

Bezugsberechtigter einer LV kann Anspruch verlieren

| Im Regelfall erhält der Begünstigte einer Lebensversicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers (VN) die Versicherungssumme ausbezahlt. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Schenkung. Es ist die Pflicht des Versicherers, mit dem Begünstigten Kontakt aufzunehmen und ihm die Summe anzubieten bzw. auszuhändigen. Probleme können dann auftreten, wenn der Begünstigte nicht auffindbar ist. Das zeigt ein aktuelles BGH-Urteil. |