19.01.2015 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Keine mutmaßliche Schweigepflichtentbindung nach Tod des VN
| Nach dem Tod des Versicherungsnehmers (VN) kann in einem versicherungsrechtlichen Rechtsstreit nicht von einer mutmaßlichen Entbindung von der Schweigepflicht ausgegangen werden. So lautet das Fazit einer Entscheidung des OLG Karlsruhe. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig