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24.06.2015 · Fachbeitrag · Lebensversicherung

Widerspruch gegen Versicherungsvertrag und Verjährung

| Der Bereicherungsanspruch, den der Versicherungsnehmer nach einem Widerspruch nach § 5a VVG alter Fassung geltend macht, entsteht erst mit der Ausübung des Widerspruchs, und nicht schon mit jeder einzelnen Prämienzahlung. Ab dem Schluss des Jahres, in dem der Bereicherungsanspruch entsteht, beginnt die dreijährige Verjährung. Das hat der BGH klargestellt. |