· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Objektbezogene Rechtsschutzversicherung geht auf Erben über
| Bei der objektbezogenen Rechtsschutzversicherung fällt das versicherte Risiko mit dem Tod des Versicherten nicht weg. Vielmehr geht der Vertrag auf dessen Erben über. Das hat das OLG Frankfurt im Fall einer Rechtsschutzversicherung für eine Arztpraxis entschieden. |
Das sei für den Rechtsschutzversicherer nicht unbillig und stellt für ihn keine unvorhersehbare Ausweitung des Versicherungsschutzes dar. Mit dem gesetzlichen Übergang auf Erben müsse der Rechtsschutzversicherer immer rechnen. Das hat im Urteilsfall zur Folge, dass der Deckungsschutz auch die Mehrvertretungsgebühr für die Erbengemeinschaft umfasst (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2011, Az. 3 U 137/10; Abruf-Nr. 120352).
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 2 | ID 31572230