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12.09.2014 · Fachbeitrag · Rentenversicherung

Bezugsberechtigung bei Erben einer privaten Rentenversicherung

| Dem durch Testament eingesetzten Erben steht die Auszahlung von Ansprüchen aus einer privaten Rentenversicherung zu. Das gilt selbst für den Fall, dass mit dem Versicherungsschein Begleitschreiben an den Versicherungsnehmer (VN) übersandt worden sind, wonach dem gesetzlichen Erben die Ansprüche zustehen sollen. Das hat das LG Coburg klargestellt. |