· Fachbeitrag · Unfallversicherung
Verletzung ohne Fremdeinwirkung beim Fußballspielen
| Die Verletzung beim Aufkommen nach einem Sprung zum Wegschlagen des Balles beim Fußballspielen ist ein in der privaten Unfallversicherung versicherter Unfall. So sieht es das OLG München. |
Hintergrund | Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einem Körperschaden führt. Bei Sportunfällen ist oft im Streit, ob ein Ereignis noch als „plötzlich“ zu bezeichnen ist und ob ein Ereignis von außen wirkte, weil die Versicherer oft ungeschickte Eigenbewegungen einwenden.
Im Urteilsfall war der Versicherungsnehmer beim Fußballspielen hochgesprungen und hatte in etwa 1,20 m Höhe den Ball weggeschlagen. Dabei vollführte er eine leichte Drehung, bis er auf dem glatten Rasen wieder aufkam. Beim Auftreffen auf dem Rasen zog er sich eine Absprengung des Volkmanschen Dreiecks (Knochenstück an der hinteren Schienbeinkante) zu. Hieraus resultierte ein Dauerschaden. In diesem Fall sind die oben genannten Kriterien erfüllt. Die Unfallversicherung muss für den Schaden aufkommen (OLG München, Urteil vom 28.3.2012, Az. 25 U 5554/10; Abruf-Nr. 122123; mitgeteilt von Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth Rechtsanwälte, Berlin).