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13.03.2014 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Anzeigenpflichtverletzung bei Kaltakquise

| Wird ein Kunde im Wege der „Kaltakquise“ nach wiederholten Besuchen gewonnen, kann dies die üblichen Indizien für Arglist bei unvollständigen Gesundheitsangaben stark entwerten, und der Versicherer kann vom Rücktritt ausgeschlossen sein (OLG Stuttgart, Urteil vom 26.9.2013, Az. 7 U 101/13; Abruf-Nr. 140303 ). |