28.05.2015 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Durchfahrtshöhe missachtet – Mieter haftet kräftig mit
| Missachtet der Fahrer eines Miettransporters die mögliche Durchfahrtshöhe und verursacht damit einen Schaden am Mietfahrzeug, handelt der Fahrer grob fahrlässig. Der Mieter muss in diesem Fall trotz der analog zur Vollkaskoversicherung vereinbarten Haftungsbefreiung 70 Prozent des entstandenen Schadens erstatten, entschied das LG Regensburg. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig