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16.07.2014 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Rücktritt des Versicherers bei Anzeigepflichtverletzung des VN

| Verletzt der Versicherungsnehmer (VN) seine Anzeigepflichten, kann der Versicherer nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. So verlangt es § 19 Abs. 5 VVG. Dass die Hürden für den Versicherer hoch sind, zeigt eine Entscheidung des OLG Stuttgart. |