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· Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Vertragskündigung auch ohne Bestätigung wirksam

| Ein Versicherer ist nicht verpflichtet, eine Vertragskündigung des Versicherungsnehmers (VN) zu bestätigen. Das hat das OLG Braunschweig deutlich gemacht. |

 

VN verlangt Ersatz eines Schadens trotz Kündigung

Was war geschehen? Die VN hatte ihre Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gekündigt und die Beitragszahlungen eingestellt. Anderthalb Jahre später wurde ihr Fahrzeug durch ihr eigenes Verschulden bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Vom Versicherer wollte sie gleichwohl Ersatz des ihr entstandenen Schadens. Der Versicherer lehnte ab.

 

Kündigung des Versicherungsvertrags ist nicht zu bestätigen

Nach Ansicht des OLG Braunschweig hat der Versicherer die Zahlung zu Recht abgelehnt. Denn der Versicherungsvertrag sei aufgrund der Kündigung der VN wirksam beendet worden. Der Versicherer habe weder gegenüber der VN bestätigen müssen, dass er die Kündigung erhalten habe, noch dass er diese als wirksam anerkenne (OLG Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 02.09.2019, Az. 11 U 103/18, Abruf-Nr. 211898).