03.07.2014 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Zweijährige Verjährung für Prämienansprüche aus Altverträgen
| Prämienansprüche aus Altversicherungsverträgen, die im Jahre 2008 fällig wurden, unterliegen der zweijährigen Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG alter Fassung. Das hat der BGH entschieden. |
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