· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Gebäudeversicherung zahlt nicht bei Austritt von Kühlflüssigkeit aus einer Solar-Heizungsanlage
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Löst sich ein Schlauch in einer mitversicherten Solar-Heizungsanlage und entsteht so ein Schaden, weil Sauerstoff eindringt, kann der Eigentümer der Solar-Heizungsanlage ohne Versicherungsschutz dastehen. Das zeigt ein Urteil des OLG Hamm. |
Schaden an einer mitversicherten Solar-Heizungsanlage
Im Urteilsfall verlangt der Versicherungsnehmer (VN) Leistung aus einer Wohngebäudeversicherung wegen des Schadens an einer mitversicherten Solar-Heizungsanlage. Dem Versicherungsvertrag liegen die VGB 2003 zugrunde.
Der VN behauptet, der Schaden sei dadurch entstanden, dass Sauerstoff in die Anlage eingedrungen sei. Er macht geltend, sein Versicherungsvertreter habe ihm bei Antragstellung zur Gebäudeversicherung mitgeteilt, die Solar-Heizungsanlage sei in den Vertrag einbezogen und mitversichert „gegen alle Schäden“. Die Versicherung enthalte damit eine Allgefahrendeckung. Sie müsse daher den Schaden durch den Austritt von Kühlflüssigkeit abdecken.
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