· Fachbeitrag · Abschreibung
Staat fördert Bau von Mietwohnungen mit Sonder-AfA: Das sind die steuerlichen Spielregeln
| Das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ ist am 09.08.2019 in Kraft getreten. Damit will die Bundesregierung mehr preisgünstigen Wohnraum schaffen. Zentraler Punkt ist eine fünfprozentige Sonderabschreibung, die in den ersten vier Jahren neben der linearen Abschreibung für Abnutzung (AfA) gewährt wird. Der folgende Beitrag erläutert Ihnen die steuerlichen Spielregeln. |
Das bringt die Sonder-AfA
§ 7b Abs. 1 EStG des Gesetzes (Abruf-Nr. 209883) regelt, dass Sie die Sonder-AfA neben der linearen AfA von zwei Prozent erhalten, und zwar für das Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung bis zu fünf Prozent und in den drei Folgejahren jeweils bis zu fünf Prozent. Das macht dann zusammen in vier Jahren 28 Prozent (4 x 5 Prozent Sonder-AfA plus 4 x 2 Prozent reguläre AfA).
Die Bemessungsgrundlage der Sonder-AfA
Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
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