09.01.2013 · Fachbeitrag · Altersversorgung
An den Arbeitnehmer abgetretene Versicherungsansprüche
| Tritt ein Arbeitgeber Ansprüche aus einer von ihm mit einem Versicherer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer ab und leistet der Arbeitgeber im Anschluss hieran Beiträge an den Versicherer, sind diese Aufwendungen Arbeitslohn. Das hat der BFH entschieden. |
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