· Fachbeitrag · Altersversorgung
Basisrentenversicherung: Kein Lohnsteuerfreibetrag für Beiträge
| Wer Beitragszahlungen in einen Rürup-Rentenvertrag leistet, kann für die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge keinen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Diese Regelung ist verfassungskonform, entschied der BFH (Urteil vom 10.11.2016, Az. VI R 55/08, Abruf-Nr. 192762 ). |
Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 1 | ID 44721836