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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Die 12 wichtigsten Punkte für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching

| Die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit stellen hohe Anforderungen an die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf). WVV erläutert, welche 12 wichtigen Punkte bei der Neuerteilung von Pensionszusagen an GGf zu beachten sind und worauf bei einer Änderung bestehender Zusagen zu achten ist. |  

Neuerteilung von Pensionszusagen

Bei der Neuerteilung einer Pensionszusage an GGf müssen Unternehmen sowohl die Erfordernisse des § 6a EStG als auch die betriebliche Veranlassung prüfen. Soweit der GGf die Zusage aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter erhält, dürfen die Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) den Gewinn des Unternehmens nicht mindern.

 

Damit eine Rückstellungsbildung möglich ist, eine vGA vermieden wird und die Zusage im Insolvenzfall gesichert ist, müssen folgende 12 Voraussetzungen erfüllt sein: