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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Einzahlung einer Abfindung in bAV - Steuervorteile mittels Vervielfältigungsregel optimieren

von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsMangement GmbH, München, und Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Steuerberater/Rentenberater, Dreieich

| Abfindungen werden seit 2006 fast so hoch besteuert wie normale Einkünfte. Die Fünftel-Regelung ist nicht mehr als ein Trostpflaster. Gut zu wissen, dass es für Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersversorgung ihr eigen nennen oder bereit sind, eine solche abzuschließen, eine steuerlich und wirtschaftlich sinnvolle Alternative zur Auszahlung der Abfindung gibt - nämlich die Einzahlung der Abfindung in die betriebliche Altersversorgung. |

Die Hintergründe des Modells

Das Modell können Arbeitnehmer unter folgenden Voraussetzungen nutzen:

 

  • Ihnen wurde eine Versorgungszusage vor dem 1. Januar 2005 für den Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Form der Direktversicherung oder Pensionskasse erteilt.