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12.07.2019 · Fachbeitrag · Altersversorgung

Erweiterung einer bestehenden Wohnung – kein Eigenheimbetrag

| Es gibt keinen Altersvorsorge-Eigenheimbetrag dafür, dass jemand eine bereits bestehende Wohnung erweitert. § 92a EStG begünstigt nicht die Verwendung von Altersvorsorgekapital zur Tilgung eines Darlehens, das der Finanzierung der Kosten für die Erweiterung einer bestehenden Wohnung dient. Das hat der BFH entschieden. Er hat der Vorinstanz widersprochen. |