20.12.2017 · Nachricht · Altersversorgung
Höchstbetrag für bAV nach § 3 Nr. 63 EStG und § 40b EStG?
| Eine WVV-Leserin fragt: Wir haben bisher eine bAV-Pensionskasse, abgeschlossen vor 2005, wie folgt berücksichtigt: Bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung (West) waren steuer- und sv-frei nach § 3 Nr. 63 EStG. War diese Grenze monatlich ausgeschöpft, konnten weitere 1.752 Euro jährlich/146 Euro monatlich pauschalbesteuert angesetzt werden. Wie ist das nach dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz? WVV hat Frau Dr. Claudia Veh gefragt. |
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