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17.05.2019 · Nachricht · Altersversorgung

Kapitalauszahlung aus gekündigter Rentenversicherung

| Die Kapitalauszahlung einer der betrieblichen Altersversorgung dienenden fondsgebundenen Rentenversicherung infolge einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses und des Versicherungsvertrags wird nicht ermäßigt besteuert nach § 34 Abs. 1 EStG. Zu diesem Schluss ist das FG Köln gelangt. Das letzte Wort hat der BFH. |