27.04.2020 · Nachricht · Altersversorgung
Kleinbetragsrentenabfindung bei verschobener Auszahlung
| Verschiebt der Zulageberechtigte den Beginn der Auszahlung der Kleinbetragsrentenabfindung, muss zum Stichtag des verschobenen Beginns in folgendem Fall lt. BMF erneut geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Kleinbetragsrentenabfindung vorliegen: Wenn zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem verschobenen Beginn der Auszahlungsphase eine Kapitalübertragung zugunsten des abzufindenden Vertrags stattfindet. |
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