06.02.2019 · Fachbeitrag · Altersversorgung
Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds
| Arbeitslohn ist gegeben, wenn der Arbeitgeber eine Versorgungszusage an einen Pensionsfonds überträgt und der Arbeitnehmer durch die Übertragung einen eigenen Anspruch auf Leistungen gegen den Pensionsfonds erwirbt. So hat das FG Köln entschieden. Das letzte Wort hat aber der BFH (Az. VI R 45/18). |
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