29.06.2015 · Fachbeitrag · Altersversorgung
Versorgungsbeginn maßgeblich für Versorgungsfreibetrag
| Für die Höhe und den Abzug des Versorgungsfreibetrags sowie den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sind nach Ansicht des BMF zwei Determinanten maßgeblich: Das Jahr, in dem erstmals Anspruch auf die Bezüge besteht und ob der Betriebsrentner zu dem Zeitpunkt das 63. Lebensjahr bzw. das 60. Lebensjahr (Schwerbehinderung) vollendet hat. |
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