· Fachbeitrag · Anhängige Verfahren
Profitieren Sie optimal von den Verfahren anderer und nutzen Sie Ihre Steuerspar-Chancen
| Die Steuererklärung 2017 steht vor der Tür. Diese sollten Sie nutzen, um Steuern zu sparen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die für Sie und Ihre Agentur praxisrelevanten Verfahren, die beim BFH und BVerfG anhängig sind. Sie profitieren, indem Sie sich einfach an die Verfahren „dranhängen“, ohne ein eigenes Prozessrisiko einzugehen. Im Jahr 2017 lag der Erfolgsanteil der Revisionen beim BFH immerhin bei 44 Prozent. |
Ruhen des Verfahrens sichern
Gehen Sie in der Praxis wie folgt vor: Machen Sie sich bei den umstrittenen Fragen in Ihrer Steuererklärung die für Sie vorteilhafte Ansicht zu eigen. Dem wird Ihr Finanzamt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht folgen und Sie in Ihrem Steuerbescheid darauf hinweisen. Dann legen Sie Einspruch ein, verweisen auf das entsprechende Verfahren beim BFH und beantragen, dass Ihr Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung ruht (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO).
Anhängige Verfahren kennen
Damit Sie Ihre Rechte wahren können, finden Sie nachfolgend
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