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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Das müssen Arbeitgeber bei der Übernahme der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beachten

von RA Thorsten Leisinger, WTS Steuerberatungsges. mbH, Frankfurt

| Viele Unternehmen bieten insbesondere Führungskräften einen turnusmäßigen, umfassenden Gesundheits-Checkup, der oft weit über die von den gesetzlichen Krankenversicherungen finanzierten Vorsorgeuntersuchungen hinausgeht. Vielfach übersehen Arbeitgeber, dass die Finanzverwaltung die Übernahme der Kosten für solche Untersuchungen als lohnsteuerpflichtig einstuft, wenn bestimmte Bedingungen nicht eingehalten werden. |

Steuerliche Kriterien zur Beurteilung der Steuerpflicht

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung, können diese für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei sein, wenn ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse an der Vorsorgeuntersuchung vorliegt. Nach einer alten Entscheidung des BFH ist ein solches Interesse gegeben, wenn folgende vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (BFH, Urteil vom 17.9.1982, Az. VI R 75/79):

 

  • 1. Der Arbeitgeber verbindet mit der Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchung ein Interesse an einem objektiven und vereinheitlichten Bild zum Gesundheitszustand seiner Führungskräfte.