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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Erleichterte Voraussetzungen für die Anwendung des Gesundheitsfreibetrags

| Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge und zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sind bis zur Höhe von 500 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Bislang verlangt die Finanzverwaltung einen Nachweis, dass die Maßnahmen von einem besonders qualifizierten Anbieter erbracht werden. Das FG Bremen lockert diese Praxis. |

 

Was gesetzlich gefordert ist

Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG setzt voraus, dass der Arbeitgeber

  • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (mittels Gehaltsumwandlung finanzierte Maßnahmen sind nicht begünstigt)